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FAQs
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Laut Alkoholgesetz (AlkG) Art. 41 Handelsverbote
1 Verboten ist der Kleinhandel mit gebrannten Wasser (...) i. durch Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die Altersgrenze 18 für den Alkoholverkauf ist im nationalen Gesetz verankert und gelten damit für die ganze Schweiz und auch für den Weinkauf bei Vini Bollini AG.
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